Rettungsrig
Foto: Keystone
Aarau

Bub ertrinkt in Reuss: Vater schuldig, aber keine Strafe

Das Aargauer Obergericht hat einem Vater, dessen 2-jähriger Sohn vor drei Jahren bei einem Spaziergang in die Reuss fiel und ertrank, die Strafe erlassen.

Der Vater sei vom Tod seines Kindes schwer betroffen, befanden die drei Richter einstimmig. Der 46-jährige Schweizer wurde gleichzeitig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Bezirksgericht Brugg hatte den Mann im November 2016 wegen des gleichen Schuldspruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Gegen die Strafe wehrte sich der Mann vor Obergericht. Sein Mandant sei schon genügend gestraft, geprägt und gezeichnet, sagte der Verteidiger. Es handle sich einfach um einen brutalen Unfall. Der Fall sei eingebettet in einen Rosenkrieg. Der Vater und die Kindsmutter sind geschieden.

Urs Hofstetter
veröffentlicht: 10. Januar 2018 18:33
aktualisiert: 10. Januar 2018 18:33
sekretariat@argovia.ch