Jerusalema-Challenge
Urheberrecht

«Jerusalema-Challenge» – Plattenlabel will Geld von Feuerwehren und Co.

Warner Music will in der Schweiz von Teilnehmern der Jerusalema Challenge Lizenzgebühren für die Nutzung des Liedes einziehen.

Warner Music will in der Schweiz von Teilnehmern der Jerusalema Challenge Lizenzgebühren für die Nutzung des Liedes einziehen. Der Musikkonzern bestätigt entsprechende Recherchen von Radio Argovia. Bei der Jerusalema Challenge tanzen Feuerwehrleute, Fasnächtler, Ärztinnen oder Verkäufer zum Song Jerusalema des Südafrikanischen Musikproduzenten Master KG.

Warner Music vertritt den Standpunkt, dass Künstler für ihre Musik bezahlt werden müssen, wenn diese von Dritten genutzt wird. In Deutschland hat Warner von Teilnehmern der Challenge bereits Lizengebühren eingezogen, wie Focus Online berichtete.

Zuger Polizei hat «Jerusalema» lizenziert

Eines der bekanntesten Videos aus der Schweiz ist von der Zuger Polizei.

Quelle: Facebook/Zuger Polizei

Dort ist man korrekt vorgegangen und hat den Song genug früh für das Video lizenziert, bestätigt Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Polizei auf Anfrage von Radio Argovia.

15. Februar 2021 - 13:59

Zuger Polizei: «Wir sind im Besitz der Rechte»

Nicht so beim Aargauer Bauunternehmen Birchmeier, welche ebenfalls bei der «Jerusalema-Challenge» mitmachte.

Geschäftsführer und Inhaber Markus Birchmeier zeigte sich auf Anfrage jedoch nicht überrascht, dass Warner Music nun Lizenzgebühren einholen will. Mit diesem Schritt habe man rechnen müssen.

15. Februar 2021 - 14:58

Markus Birchmeier: «Dass Künstler entschädigt werden, ist in Ordnung»

Anders bei der Feuerwehr Beinwil am See. Laut Kommandant Sébastien Stoessel holte man die benötigten Lizenzen, wie bei der Birchmeier Gruppe, nicht ein. Dass Warner Music im Nachhinein jetzt Lizenzgebühren einholen will, sei unverständlich.

15. Februar 2021 - 14:52

Feuerwehr Beinwil am See: «Im Nachhinein zu profitieren, ist nicht gut»

Die ersten Videos wurden unterdessen auch schon wieder von YouTube entfernt, unter anderem auch von der Feuerwehr Beinwil am See.

Aus juristischer Sicht ist der Fall eindeutig. «Wenn man Musik verwenden will, dann braucht es eine Lizenz.», sagt Martin Steiger, Anwalt für Urheberrecht. Eine typische Lizenz sei dabei in den meisten Fällen kostenpflichtig.

16. Februar 2021 - 11:37

Warner im Recht

veröffentlicht: 15. Februar 2021 13:43
aktualisiert: 16. Februar 2021 11:39
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