Quelle: TeleM1
Sollen in der Schweiz bearbeitete Bilder gekennzeichnet werden?
Wenn man genau hinschaut, dann sieht man, dass die Solothurner Influencerin Nina Töndury ihr letztes Bild bearbeitet hat. Als gelernte interaktive Mediendesignerin achtet sie vor allem auf einen ruhigen Hintergrund und den passenden Weissabgleich. Die Solothurnerin schreckt aber auch nicht davor zurück, ihr Gesicht zu bearbeiten.
«Ich glätte mein Gesicht ein bisschen, retuschiere auch mal einen Pickel und bearbeite meine Augen auch etwas. Es gehört auch dazu, aber ich achte darauf, dass alles ästhetisch und gleich aussieht», so die Content Creatorin zu TeleM1. Mal einen Pickel zu retuschieren oder einen Filter zu benutzen, dass haben die meisten schon mal gemacht. Die Grenze zwischen Ästhetik und Täuschung ist hier allerdings fliessend. Das norwegische Parlament will darum mit einer Kennzeichnung bei bearbeiteten Bildern Kinder und Jugendliche schützen.
Auch in Aarau kommt diese Idee sehr gut an. Die Reaktionen dazu siehst du im Beitrag von TeleM1 oben.
(red.)